Gesamtkostenverfahren
Die GuV darf entweder nach dem Gesamtkostenverfahren (GKV) oder dem Umsatzkostenverfahren (UKV) aufgestellt werden. Dieses Wahlrecht dient nach Gesetzesbegründung in erster Linie dem Zweck, die internationale Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse zu ermöglichen. Unterschiede liegen hauptsächlich in der andersartigen Behandlung der Bestandsveränderungen an fertigen und unfertigen Erzeugnissen, sowie der selbst hergestellten (aktivierten) Eigenleistung, die wir uns anschauen wollen.
Gliederungsunterschiede der GuV nach dem Gesamtkostenverfahren (GKV) und Umsatzkostenverfahren (UKV):
Die GuV darf entweder nach dem Gesamtkosten- (GKV) oder Umsatzkostenverfahren (UKV) aufgestellt werden. Dieses Wahlrecht dient nach Gesetzesbegründung in erster Linie dem Zweck, die internationale Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse zu ermöglichen. Die Unterschiede liegen hauptsächlich in der andersartigen Behandlung der Bestandsveränderungen an fertigen und unfertigen Erzeugnissen, sowie der selbst hergestellten (aktivierten) Eigenleistung und damit verbunden in der Höhe der insgesamt ausgewiesenen Erträge einerseits, sowie der Aufwendungen andererseits. Das folgende Schema zeigt die Gliederungsunterschiede, wobei es ab Posten 7 bzw. 8 keine Unterschiede mehr gibt:
Merke:
Mit der Aufstellung der GuV nach dem Gesamtkosten- (GKV) oder Umsatzkostenverfahren (UKV) kann kein Einfluss auf die Höhe des Periodenerfolgs genommen werden, d.h., der Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag wird in beiden Fällen gleich hoch ausgewiesen.Vergleich des Gesamtkosten- (GKV) und Umsatzkostenverfahrens (UKV):
- Gesamtkostenverfahren (GKV):
Das Gesamtkostenverfahren kann als „produktionsorientiert“ bezeichnet werden, da den Umsatzerlösen und bestimmten Ertragserhöhungen (Erhöhungen des Bestand an fertigen und unfertigen Erzeugnissen, aktivierte Eigenleistungen, sonstige betriebliche Erträge) der volle Ausweis der Aufwendungen (Materialaufwand, Personalaufwand, Abschreibungen, sonstige betriebliche Aufwendungen) gegenüberstehen.
- Umsatzkostenverfahren (UKV):
Das Umsatzkostenverfahren kann als „absatzorientiert“ bezeichnet werden, da den Umsatzerlösen genau diejenigen Herstellungs- oder Anschaffungskosten gegenübergestellt werden, die durch die abgesetzten Leistungen selbst verursacht worden sind. Die Aufwendungen werden nicht nach Faktorart, sondern nach ihrem Zweck bzw. Entstehungsort als Herstellungs-, Vertriebs- und allgemeine Verwaltungskosten aufgegliedert.