Gewerbesteuer - Externes Rechnungswesen - Fernuni Hagen - Fernstudium4You

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Gewerbesteuer - Externes Rechnungswesen - Fernuni Hagen

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Steuerpflicht der Gewerbesteuer:

Der Gewerbesteuer unterliegt nach GewStG (Gewerbesteuergesetz) jeder Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird:
(1)  Gewerbebetrieb: Gewerbebetrieb ist nach der Legaldefinition des EStG „jede selbständige nachhaltige Betätigung, die mit Gewinnerzielungsabsicht unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt. Voraussetzung ist allerdings, dass die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufes noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist“. Gewerbebetrieb im Sinne des EStG ist gleichzeitig Gewerbebetrieb im Sinne des GewStG.
(2)  Gesellschaftsformen von Gewerbebetrieb: Offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Kapitalgesellschaften.
(3)  Betrieb im Inland: Das Inland ist der Geltungsbereich des Grundgesetzes. Im Inland betrieben wird ein Gewerbebetrieb, soweit für ihn im Inland eine Betriebstätte unterhalten wird, wobei nur inländische Betriebstätten der Besteuerung unterliegen (bei Betriebsstätten im In- und Ausland).
-  Betriebsstätte: Jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient. Betriebsstätten sind vor allem die Stätte der Geschäftsleitung, Zweigniederlassungen, Geschäftsstellen, Fabrikations- oder Werkstätten, Warenlager und Ein- und Verkaufsstellen.

Steuerschuldner der Gewerbesteuer:
Schuldner der Gewerbesteuer ist der Unternehmer. Als Unternehmer gilt derjenige, für dessen Rechnung das Gewerbe betrieben wird:
1.  Schuldner bei Einzelgewerbetreibenden: Der Einzelunternehmer
2.  Schuldner bei Kapitalgesellschaften: Die Gesellschaft
3.  Schuldner bei Personengesellschaften: Die Gesellschaft

Bemessungsgrundlage und Ermittlung der Gewerbesteuerschuld:
Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer ist der auf 100€ abgerundete Gewerbeertrag des Jahres (Erhebungszeitraum). Zur Ermittlung der Gewerbesteuer ist bei Personenunternehmen der Gewerbeertrag zunächst um einen Freibetrag in Höhe von 24.500€ zu kürzen. Der Gewerbeertrag ist dann mit einem Hundertsatz von 3,5% (Steuermesszahl auf den Gewerbeertrag) zu multiplizieren, wobei das Ergebnis als Gewerbesteuer-Messbetrag bezeichnet wird. Die Gewerbesteuerschuld gibt sich dann als Produkt aus dem Gewerbesteuer-Messbetrag und dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde:
𝐺𝑒𝑤𝑒𝑟𝑏𝑒𝑠𝑡𝑒𝑢𝑒𝑟-𝑀𝑒𝑠𝑠𝑏𝑒𝑡𝑟𝑎𝑔 = [𝐺𝑒𝑤𝑒𝑟𝑏𝑒𝑒𝑟𝑡𝑟𝑎𝑔 − 𝐹𝑟𝑒𝑖𝑏𝑒𝑡𝑟𝑎𝑔 (𝑛𝑢𝑟 𝑓ü𝑟 𝑃𝑒𝑟𝑠𝑜𝑛𝑒𝑛𝑢𝑛𝑡𝑒𝑟𝑛𝑒ℎ𝑚𝑒𝑛)] ∙ 𝑆𝑡𝑒𝑢𝑒𝑟𝑚𝑒𝑠𝑠𝑧𝑎ℎ𝑙 (3,5%)
𝐺𝑒𝑤𝑒𝑟𝑏𝑒𝑠𝑡𝑒𝑢𝑒𝑟𝑠𝑐ℎ𝑢𝑙𝑑 = 𝐺𝑒𝑤𝑒𝑟𝑏𝑒𝑠𝑡𝑒𝑢𝑒𝑟-𝑀𝑒𝑠𝑠𝑏𝑒𝑡𝑟𝑎𝑔 ∙ 𝐻𝑒𝑏𝑒𝑠𝑎𝑡𝑧 𝑑𝑒𝑟 𝑗𝑒𝑤𝑒𝑖𝑙𝑖𝑔𝑒𝑛 𝐺𝑒𝑚𝑒𝑖𝑛𝑑𝑒

Merke: Der Hebesatz wird von der jeweiligen Gemeinde selbst festgelegt. Die Hebesätze können dabei stark voneinander abweichen und liegen i.d.R. zwischen 300% - 500%.

Erhebung der Gewerbesteuer:
Bei der Durchführung der Besteuerung sind folgende wichtige Punkte zu nennen:
-  Verfahrensrechtlich wird nur der Gewerbesteuer-Messbetrag von dem Finanzamt festgestellt, durch einen Gewerbesteuer-Messbescheid. Dieser ist Grundlagenbescheid für den Gewerbesteuerbescheid, den die Gemeinde zu erlassen hat.
-  Die für den Erhebungszeitraum geleisteten Vorauszahlungen sind anzurechnen (Vorauszahlungen am 15.2, 15.5, 15.8 und 15.11 jeweils ein Viertel der Vorjahressteuer).
-  Nach Anrechnung der Vorauszahlungen entsteht entweder eine Steuerschuld, die der Unternehmer innerhalb eines Monats nach Erhalt des Steuerbescheids zu entrichten hat, oder ein Erstattungsanspruch (Guthaben), bei dem die Gemeinde die zu viel gezahlten Steuern zu erstatten hat.

Video "Gewerbesteuer":

Das Probe-Video behandelt die Thematik "Gewerbesteuer" des Kurses "Grundzüge der betrieblichen Steuerlehre" des Moduls "Externes Rechnungwesen" der Fernuni Hagen. Dieses Video ist ein Ausschnitt aus dem Inhalt des Externes Rewe: Buchhaltung & Steuern-Pakets.
Alle Thematiken des vollständigen Videos
Externes Rewe: Buchhaltung & Steuern-Paket
Übungen (optional)
22 h Lehrvideos
227 Skriptseiten
Buchungssammlung
Klausurlösungen
Live-Webinare
Das Externes Rewe: Buchhaltung & Steuern-Paket enthält den gesamten buchhalterischen und steuerlichen Teil des Kurses "Buchhaltung & Betriebliche Steuerlehre" des Moduls "Externes Rechnungswesen" der Fernuni Hagen. Das Paket ist auf das erfolgreiche Bestehen der Klausur ausgerichtet. Der Aufbau folgt dem Kursskript der Fernuni Hagen und behandelt dabei alle wichtigen und klausurrelevanten Themen. Optional zum Paket stehen noch über 210 Übungsaufgaben und Übungsklausuren zur Verfügung.
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